
Per curiam (lat. durch das Gericht) ist ein Rechtsterminus, der den rechtlich verbindlichen Standpunkt eines Kollegialgerichts bezeichnet. Bei einer Prozessordnung mit Mehrheitsprinzip ist dies der Standpunkt der entscheidungstragenden Mehrheit. Antonyme: Sondervotum, abweichende Meinung, dissenting vote. ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Per_curiam
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